29 September 2009

Steuertip!

Liebe angehende Selbstständige oder nebenberuflich Arbeitende.
Oftmals unterschätzen angehende Selbstständige die anfängliche Steuerlast, insbesondere wenn der erste erwirtschaftete Jahresgewinn relativ hoch ist (also z.B. bei Dienstleistungen ohne großen Waren- oder Maschineneinsatz).
Kleines Bsp.: Ehemann verdient gut; 70.000€ p.a.
Ehefrau kriegt Dozentenstelle an der Uni: 15.000€ p.a.

Und?

Und ist: Von den 15.000 wird KEINE Lohnsteuer einbehalten, darum muss man sich selber kümmern! Wer sich nicht kümmert, den erwartet eine Nachzahlung der Einkommensteuer in obigen Fall i.H.v. knapp 4.500€ PLUS eine Vorauszahlung fürs nächste Steuerjahr, was in den meisten Fällen das Jahr ist, in dem man den Steuerbescheid über die 4.000€ in den Händen hält; soll heißen es sind DIREKT Vorauszahlungen zu leisten. Wer seine ESt-Erklärung 2008 im September abgibt darf dann im Novembver die 4.500€ für 2008 UND die VZ für 2009 4500€, insgesamt 9.000€ auf den Finanzamtstisch legen.
Daran denken sehr viele "Ersttäter" nicht und hauen ihr sauer verdientes Geld erstmal ordentlich raus. Die Überraschung ist dann oftmals groß; was kann man also tun?

Entweder mit Aufnahme der Tätigkeit das FA unterrichten und Vorauszahlungen leisten oder den entsprechenden Anteil (eigener Steuersatz) des Gewinns solange sparen bis der obige Bescheid eintrifft.

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